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   KG, 10.02.2002 - 8 RE-Miet 1/02   

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https://dejure.org/2002,5226
KG, 10.02.2002 - 8 RE-Miet 1/02 (https://dejure.org/2002,5226)
KG, Entscheidung vom 10.02.2002 - 8 RE-Miet 1/02 (https://dejure.org/2002,5226)
KG, Entscheidung vom 10. Februar 2002 - 8 RE-Miet 1/02 (https://dejure.org/2002,5226)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Räumungsklage; Sanierung des Mietobjekts; Ankaufsfinanzierung; Gebäudeabriss; Abbruchgenehmigung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unzulässige Verwertungskündigung bei Kauf eines wirtschaftlich abrißreifen Hauses

  • Judicialis

    BGB § 174; ; BGB § 564 b; ; BGB § 564 b Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 573 Abs. 2 Nr. 3

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Charlottenburg - 8 C 274/00
  • LG Berlin - 61 S 24/01
  • KG, 10.02.2002 - 8 RE-Miet 1/02

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 381
  • ZMR 2002, 341
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Berlin-Neukölln, 19.11.1991 - 8 C 385/91

    Mietminderung bei Knarren des Dielenfußbodens

    Auszug aus KG, 10.02.2002 - 8 REMiet 1/02
    Vielmehr sprechen die dort zitierten Entscheidungen der Zivilkammer 63 des Landgerichts Berlin (MM 1990, 96) und des Amtsgerichts Berlin-Neukölln (MM 1992, 140) eher dafür, dass die zur Entscheidung gestellte Frage im Sinne des Landgerichts beantwortet wird.
  • LG Augsburg, 28.04.1992 - 4 S 16/92
    Auszug aus KG, 10.02.2002 - 8 REMiet 1/02
    Die Entscheidung des Landgerichts Augsburg vom 28.4.1992 (WuM 1992, 614) betraf den Fall, dass der Vermieter das Gebäude nach Sanierung der Wohnungen wieder gewinnbringend veräußern wollte.
  • LG Berlin, 24.01.2005 - 67 S 301/04
    Das Kammergericht hat durch Beschluss vom 10. Februar 2002 - 8 RE-Miet 1/02 - (GE 2002, 395) den Erlass eines Rechtsentscheides zu dieser Frage mit der Begründung abgelehnt, in der Rechtsprechung sei anerkannt, dass ein Eigentümer mit einer Verwertungskündigung gemäß § 564 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB in der Fassung vom 21. Februar 1996 (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 in der Fassung vom 19. Juni 2001) wegen Unwirtschaftlichkeit der Fortführung des bestehenden Mietverhältnisses ausgeschlossen sei, wenn er das Grundstück in Kenntnis der Unwirtschaftlichkeit zum Zwecke der sofortigen Verwertung durch Abriss und Neubebauung erworben hat.
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